Hallo zusammen,
wie würdet ihr folgenden Teil eines Bebauungsplans zu einem Hanggrundstück (an der Straße quasi Straßenniveau, nach hinten schräg abfallend - somit in der hinteren einen Ecke ca. 2,5m tiefer) interpretieren:
Es geht uns um das Thema was bzgl. Aufschüttung im Gartenbereich und dessen Absicherung aus Sicht des Bebauungsplans erlaubt ist).
ich tue mich mit den Begriffen "oberhalb und unterhalb des Geländeverlaufs" schwer.
Was ist der Unterschied zwischen einer Einfriedung und einer Stützwand bzw. einer Stützwand auf der Grenze und sonstwo auf dem Grundstück.
Gruß
Karl
Interpretation Bebauungsplan
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Wir bauten ein Neo mit LWZ, Erker und Keller im Kraichgau
Status: eingezogen
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Re: Interpretation Bebauungsplan
Hallo Karl,
Geländeverlauf: das ist die Grundstücksfläche, so wie sie naturgemäß vor dem Bau vorhanden war. Wenn Du aufschüttst, bist Du anschließend oberhalb und wenn Du ein Loch für den Swimmingpool gräbst, bist Du unterhalb.
Nach dem BB oben gibt es je nach Lage der Aufschüttung die entsprechende Höhe zu beachten. Hintergrund ist, das manche Gemeinden meinen, Sie müssten der Öffentlichkeit stets den "Blick" aufs Haus gewährleisten, um das "Stadtbild" nicht zu beschmutzen.
Eine Einfriedung ist alles, was den Grundstücksverlauf an der Grenze höhenmäßig ändert: eine Hecke, eine Stützwand, eine Mauer, Zaun, Anböschung etc.
Was genau hast Du denn vor? Vielleicht kann man dann die in dem Fall geltenden Passagen besser zuordnen.
Geländeverlauf: das ist die Grundstücksfläche, so wie sie naturgemäß vor dem Bau vorhanden war. Wenn Du aufschüttst, bist Du anschließend oberhalb und wenn Du ein Loch für den Swimmingpool gräbst, bist Du unterhalb.
Nach dem BB oben gibt es je nach Lage der Aufschüttung die entsprechende Höhe zu beachten. Hintergrund ist, das manche Gemeinden meinen, Sie müssten der Öffentlichkeit stets den "Blick" aufs Haus gewährleisten, um das "Stadtbild" nicht zu beschmutzen.
Eine Einfriedung ist alles, was den Grundstücksverlauf an der Grenze höhenmäßig ändert: eine Hecke, eine Stützwand, eine Mauer, Zaun, Anböschung etc.
Was genau hast Du denn vor? Vielleicht kann man dann die in dem Fall geltenden Passagen besser zuordnen.
Beste Grüße,
Stefan
Unser Haus: VIO3XX-Serie individuell umgeplant mit Erker, 2 Balkonen, Keller, Doppelgarage und KNX-Bussystem...
...DANKE@FingerHaus, hat Spaß gemacht mit Euch!!!
Stefan
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Re: Interpretation Bebauungsplan
Wenn Du im hinteren, tieferen Bereich aufschütten möchtest und eine Stützmauer errichten willst, gehen nach BB nur 50cm. Da wäre die Frage, was hinter der Grenze ist (Bauplatz, Acker etc.)? Es gibt da auch immer "Interpretationsspielraum", denn nachdem die Stützmauer steht, kann meist keiner mehr den originalen Geländeverlauf als Referenz nehmen und Abfangen muss man ja...nur so als Tipp, mehr gerne per PN.
Beste Grüße,
Stefan
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Stefan
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Re: Interpretation Bebauungsplan
ich schick dir eine PN.
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